Home

Anfragen

Standpunkte

Archiv

Mitglieder in Zweckverbänden

Impressum

Ausschussbesetzung

Wahlen im zweiten Anlauf
Wir, die Stadträte, haben in der ersten Stadtratssitzung unseren Eid abgelegt, der alle Stadtratsmitglieder zur Einhaltung von Recht und Ordnung verpflichtet. Alle, auch wir, haben die von uns nicht gemachten Gesetze einzuhalten und deren strikte Umsetzung einzufordern. Die Sächsischen Gemeindeordnung fordert im § 42(2), das die beschließenden Ausschüsse der Mandatsverteilung im Gemeinderat entsprechen soll. Dies gilt auch bei der Besetzung der Aufsichtsräte einzuhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich klar dahingehend geäußert, dass die „Soll-Vorschrift“ eine „Muss-Vorschrift“ darstellt und als solches auch umzusetzen ist. Auf Chemnitz bezogen, müssen demnach, unter Beachtung des Wahlverfahrens nach d´Hondt, die Fraktionen DIE LINKE und CDU drei Ausschussplätze, die SPD zwei Plätze und die FDP einen Platz in den jeweiligen Ausschüssen erhalten.

Bei den Ausschusswahlen am 5. August wurde dies durch die SPD-Fraktion im Zusammen-wirken mit B 90/Die Grünen und der Wählergemeinschaft Volkssolidarität durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag(Liste) gezielt unterlaufen. Dadurch erhielt die Fraktion DIE LIN-KE in keinem Ausschuss den ihr zustehende dritten Platz. Da das Bundesverwaltungsgericht aber Listenverbindungen untersagt, die nur zum Zwecke der Erlangungen eines ihnen nicht zustehenden Mandates geschlossen werden, hat unsere Fraktion am 28. August die Oberbürgermeisterin auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht. Die Prüfung in der Verwaltung ergab, dass, auch unter Beachtung eines diesbezüglichen Urteils des Verwaltungsgerichtes Dresden, die Wahlen zu den beschließende Ausschüssen wiederholt werden müssen. Diese Entscheidung wurde auch von der Rechtsaufsicht, der Landesdirektion Chemnitz, nicht infrage gestellt.

Unsere Fraktion, hatte sowohl der SPD, als auch B 90/Die Grünen und der Wählergemeinschaft Volkssolidarität ein gemeinsames Vorgehen vor den Wahlen am 5. August mit dem, Ziel angetragen, deren Mitwirkung und Kompetenz in der Ausschussarbeit zu sichern. Listenverbindungen sind dann zulässig, so das Bundesverwaltungsgericht, wenn die Anzahl der Plätze, die der rechnerisch möglichen nicht übersteigt. Also die Wahlen nicht zu Lasten Dritte geht. Aus unserem Demokratieverständnis heraus, möchten wir die Mitarbeit von B 90/Die Grünen und der Wählergemeinschaft Volkssolidarität gesichert wissen und waren deshalb bereit, von den uns zustehende dritten Plätzen in den Ausschüssen abzugeben. Dem haben sich die betreffenden Fraktionen/Wählergemeinschaft verschlossen. Im Ergebnis der Wahlen vom 5. August hat die SPD-Fraktion, durch die eingegangene Listenverbindung mehr als die ihr zustehenden Plätze erhalten.


Hubert Gintschel
Fraktionsvorsitzender


PS. Die Fraktion DIE LINKE wurde erst am 3. August abends endgültig über die Absage zur gemeinsamen Liste informiert.
 

Besucher

 

kostenlose counter