|
Konzeption zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, dem Stadtrat eine Konzeption zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 30. Juni 2010 zunächst als Beratungsvorlage vorzulegen. Bis zum Ende des Jahres 2010 ist daraus eine Beschlussvorlage zu entwickeln und zur Beschluss-fassung dem Stadtrat vorzulegen
Begründung: Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte. Damit verbunden ist ein vielfältiger Perspektivenwechsel: • vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion; • von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung. • Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten; • von PatientInnnen zu BürgerInnen; •von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten). Mit der Behindertenrechtskonvention wurden keine neuen Rechte geschaffen, sondern die existierenden Menschenrechte sind auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten worden. Dabei wurde das Motto „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur während der Verhandlungen auf vorbildliche Weise realisiert, sondern spiegelt sich auch in den Bestimmungen der Konvention. Eine Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Organisationen wird in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens vorgeschrieben. Außerdem sind die Vertragsstaaten mit der BRK sowohl zu einem durchgängigen disability mainstreaming als auch zu einem konsequenten gender mainstreaming verpflichtet.
|