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Erste Überlegungen für ein Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept 2015
In der Sitzung am 29.03.2010 hat sich die Fraktion DIE LINKE umfassend mir der Problematik „Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept 2015“ befasst und sich zu folgende inhaltlich Schwerpunkten verständigt.
1. Grundsatz Eine durchgehende Transparenz in allen städtischen Finanzbeziehungen ist eine Voraussetzung für eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsfindungen.
2. Zielbestimmung Erhalt der finanzpolitischen Selbständigkeit als Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung ohne sozialen und kulturellen Kahlschlag, bei: - Sicherung sozialer Standards; - Erhalt des kommunalen Eigentums; - Stärkung der kommunalen wirtschaftlichen Tätigkeit durch Effizienzsteigerung; - Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Förderung des hohem beruflichen Engage- ment der Beschäftigten, der Bereitschaft zur ständigen Qualifizierung, der Bereitschaft zur Veränderung, der Bereitschaft sich in neue komplexe Sachgebiete einzuarbeiten; - bei notwendigem Personalabbau gilt der Grundsatz von oben nach unten.
3. Aufgaben - Durch umfassende Aufgabenkritik ist die Verwaltungsarbeit unter Einbeziehung der Perso- nalvertretung und Beschäftigten weiter zu rationalisieren,. Verschlankung der Verwaltungsstrukturen von oben nach unten und Überprüfung des Stel- lenplanes und der bestehenden Organisationsformen. - Vorgesehenen Mittel für IT-Projekte reduzieren bzw. zeitlich strecken; Bedingung hierfür muss natürlich sein, dass dadurch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf bür- gernahe Dienstleistungen der Stadtverwaltung sowie eine bessere Verwaltungsorganisati- on entstehen. - Eigentümergeprägte Zielsetzungen an die kommunalen Betriebe und Beteiligungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Tätigkeit. - Rückführung des operativen Geschäfts bei der Abwasserentsorgung auf den Eigenbetrieb ESC; Die hier erzielbaren Effekte sind ohne detaillierte Untersuchungen nicht zahlenmä- ßig erfassbar. Neben einnahmeseitig zu erwartenden positiven Ergebnissen sind andere Effekte, wie unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten durch den Stadtrat bzw. den Be- triebsausschuss, positive Effekte bezüglich der Gebührenentwicklung u. a. zu erwarten. - Gewinnabführung bzw. Zuführung von nicht zweckgebundenen Rücklagen der Eigenge- sellschaften und Beteiligungsgesellschaften an den Stadthaushalt; Bei gemeinnützigen Gesellschaften ist dabei die Steuer- bzw. Gemeinnützlichkeitsunschädlichkeit zu beach- ten. - Zuführung eines Teils der Sonderrücklage abfallwirtschaftliche Anlagen als inneres Dar- lehen an den Haushalt für zwingend erforderliche investive Maßnahmen; Diese Sonder- rücklage seit 2006 zwischen 6,7 Mio. € und 7,9 Mio. € (01.01.2010 – 6,7 Mio. €). Einzige größere Entnahmen aus dieser Rücklage sind ein Darlehen an den AWZV in Höhe von 20 Mio. € (welches natürlich Zinsen bringt und auch getilgt wird), eine Einnahme für die Sanierung der Deponie Weißer Weg sowie eine Entnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Sanierung Berbisdorfer Bach im Bereich der Unteren Bachgasse. Abfall rechtlich war letztgenannten Finanzierung aus dieser Rücklage nicht einmal zwingend erforderlich, da diese Altdeponie in die Kategorie „belassen“ eingeordnet ist. Auch wenn die Mittel aus dieser Rücklage formal verplant sind, müsste dies kritisch hinterfragt wer den. - Verbesserung der originären eigenen Einnahmen: a) Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B bei gleichzeitiger Aufhebung der unter schiedlichen Steuermesszahlen für verschiedene Stadtteile und Ortschaften von Chem- nitz; Die unterschiedlichen Steuermesszahlen nach § 41 GrStG müssen nicht angewen- det werden, da im Gesetz nur von weiterhin Anwendbaren diesbezüglichen Regelun- gen gesprochen wird. Die Anhebung des Hebesatzes von derzeit 475 % auf 500 % würde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1,5 Mio. € bringen. Die gleichzeitig eintreten den Mindereinnahmen müssten näherungsweise ermittelt werden. b) Überprüfung der Gebührensätze, hinter denen Einzelinteressen stehen. c) Überprüfung der Zielvorgaben für die Wirtschafts- und Tourismusförderung. d) Neukreditaufnahme in Höhe der bisherigen Entschuldung e) Überprüfung aller Konzessionssätze nach der Ausschöpfung der gesetzlich möglichen Höchstsätze. f) Herausgabe von Kommunalobligationen und Einführung einer Kulturtaxe auf Hotelbet- ten.
4. Bedingungen Die Konsolidierung des kommunalen Haushalts ist ohne Bund und Land nicht möglich. Beide müssen den Kommunen in folgenden Punkten finanzpolitische Garantien geben: - Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatz- und Einkommenssteuer. - Verzicht auf Gewerbesteuerumlage. - Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach den tatsächlichen Kosten und einem festen Prozentsatz. - Wirksame Entlastung von den Sozialabgaben. - Verteilung der Einnahmen nach Aufgaben- und Ausgabenzuordnung. - Veränderung der Kommunalordnung zugunsten von Vor-Ort-Entscheidungen und eine entsprechende Änderung der Förderpolitik. - Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) muss sich als tatsächlicher und wirksa- mer Interessenvertreter qualifizieren.
(Diese Schwerpunkte wurden der Oberbürgermeisterin als Standpunkt der Fraktion schriftlich übermittelt.)
Hubert Gintschel Fraktionsvorsitzender
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