|
Teilhabe für alle Menschen Von Stadträtin Susanne Schaper Die UN – Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland geltendes Recht Erstmals schreibt sie die Menschenrechte für rund 10 % der Weltbevölke-rung, das sind 650 Millionen Menschen weltweit und in Chemnitz rund 26.000, die von einer Behinderung betroffen sind fest und stärkt deren Teilnabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Es findet ein Paradigmenwechsel statt - von Fürsorge zur Teilhabe, soziale Teilhabe statt Pflege, Planung statt Barriereeinrichtung, ambulante Betreuung statt stationärer Großeinrichtungen! Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung verstanden. Mit der UN Konvention wird der Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen auf internationaler Ebene umgesetzt. Das individuelle Schicksal von behinderten Menschen steht nicht länger im Vordergrund, sondern - die Barrieren in unserer Gesellschaft. „Behindert ist man nicht, behindert wird man“ - dieser Satz verdeutlicht das Anliegen der UN – Konvention. Der Grundgedanke der vollen und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe und Einbeziehung ist in der UN – Behinderten Konvention deutlich und konsequent enthalten. Gesellschaftliche Strukturen sind so zu gestalten und zu verändern, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen - gerade auch von Menschen mit Behinderungen von Anfang an gerecht werden. Dass behinderte Menschen mitten in unserer Gesellschaft unbehindert leben können, dafür haben wir uns auf den Weg gemacht, dazu gilt es, die Grundsätze einer modernen Politik für Menschen mit Behinderungen zu definieren und umzusetzen. Die UN Konvention ist ein Schatz, den es zu heben gilt und den wir schon zu einem kleinen Teil in Chemnitz in unseren Händen halten. In unserer Stadt wird die UN Konvention erfreulicher Weise schon zum Teil umgesetzt. Diesen Prozess wollen wir durch unseren Antrag intensivieren. Beispielhaft sei hier erwähnt: die Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz sowie der gewählte Behindertenbeirat, AG Barrierefreies Wohnen und Versuche wie AG Baric. Dennoch ist zusätzlich unter diesen neuen Gesichtspunkten zu prüfen – ohne abzuwarten was Land und Bund für Konzeptionen entwickeln, wie - dieses bereits seit einem Jahr geltende konventionale Recht durch unsere Kommune bereits umgesetzt wird bzw. umgesetzt werden kann. Was gibt es für neue kurzfristige Handlungsoptionen? Zum Beispiel der Einsatz von Gebärdendolmetschern oder ein von der Verwaltung gestütztes Podium mit Handel und Hotelerie, das auf die Entwicklung eines behindertenfreundlichen Managements abzielt. Oder mittelfristige zu klärende Problemfragen wie zum Beispiel die Existenz von 4 verschiedenen Ampel-anlagensystemen in unserer Stadt, was zu enormen Erschwernissen für Menschen mit bestimmten Behinderungen führt. Auch ergeben sich aus der Konstellation langfristig anstehende Aufgaben die unter Umständen mit einen erheblichen finanziellen Aufwand verbunden sind, die wir ohne Unterstützung Land und Bund gar nicht finanzieren können. Die schrittweise und sensible Umsetzung dieses neuen wichtigen Rechts zu Gunsten von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt wollen wir durch unseren Antrag bewirken Alles was besteht und was getan werden muss, soll lediglich zusammengefasst werden - in einem Handlungspapier. Dieses soll dann weiter als Diskussions- bzw. Informationsgrundlage in die zuständigen Ausschüsse sowie Beiräte zur Effektivierung behindertenpolitischer Maßnahmen gegeben werden. Gefördert wird so der Austausch zwischen den Verbänden Betroffener, Räten und Verwaltung. Man sollte dies als allgemeinen Arbeitsauftrag verstehen, dessen Lösung bereits angedacht wird und nicht erst nachdem man erwartungsvoll auf Land und Bund geschaut hat.
|