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Antragsinitiative der Fraktion
Festlegung der Eigentümerziele für wichtige Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Chemnitz
Die kommunalen Unternehmen in ihren verschiedenen Formen erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die stabile Erfüllung dieser Geschäftszwecke bedarf deren Untersetzung mit so genannten Eigentümerzielen, um damit den Unternehmen selbst aber auch Verwaltung und Politik mittel- bis langfristige Orientierung zu bieten. Damit setzt die Gesellschafterin Stadt Chemnitz grundsätzliche Vorgaben an ihre Unternehmen. Kommunale Unternehmen befinden sich in einem dynamischen und nicht konfliktfreien Umfeld. Neben der qualitativ hochwertigen Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge zu sozial verträglichen Preisen stehen wirtschaftliche Stabilität und Erbringung von Beiträgen zur Haushaltkonsolidierung im Blickfeld. Zielkonflikte sind hierbei offensichtlich. In verschiedenen Bereichen müssen zunehmend Überlegungen zur Rekommunalisierung von Unternehmen und Leistungen angestellt werden. Die Festlegung von Eigentümerzielen ist auch Voraussetzung und gleichzeitig Bestandteil des zu erstellenden Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes 2015 für die Stadt Chemnitz. Die Beantwortung dieser Fragen und Auflösung vorhandener Zielkonflikte erfordert die Fest-legung grundsätzlicher, strategisch angelegter Vorgaben der Gesellschafterin Stadt Chemnitz an ihre Unternehmen. Dies kann nur in Form eines Beschlusses des Stadtrates, der in Zeitabständen aktualisiert werden muss, erfolgen.
Beschlussvorschlag an den Stadtrat:
1. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat im 2.Halbjahr 2010 - vor dem Beschluss des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes 2015 - die Eigentümer geprägten Oberziele der Stadt Chemnitz für die wichtigsten Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zur Beschlussfassung vor. 2. Auf der Grundlage der festgelegten Eigentümerziele sind die Unternehmenskonzepte ent- sprechend zu überarbeiten.
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