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Bund belastet städtischen Haushalt Stadträtin Christine Pastor
Antwort Bürgermeisterin Heidemarie Lüth
1. Welche Auswirkungen hätte die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung auf den Haushalt der Stadt Chemnitz für das Jahr 2010 voraussichtlich?
Die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung von 25,4 % 2009 auf 23,0 % 2010 wirkt sich für die Stadt Chemnitz mit einer Mindereinnahme in Höhe von 1 461 000 € aus.
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die gesamten KdU für das Jahr 2010?
Wie hoch waren die tatsächlichen KdU im ersten Halbjahr 2009 und wie hoch schätzt man die Kosten für das gesamte Jahr 2009?
In welcher Höhe wird der Haushalt der Stadt Chemnitz entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II im Jahr 2009 entlastet?
Wie haben sich die Ausgaben für KdU in den Jahren 2007 bis 2009 entwickelt? Antwort als PDF
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Veranstaltungen in der Innenstadt Hubert Gintschel, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE 1. Können Marktaktivitäten oder Innenstadtveranstaltungen nicht aus dem Bereich der Inneren Klosterstraße/Börnichsgasse herausgenommen und rund um den Roten Turm und Düsseldorfer Platz durchgeführt werden?
2. Wenn nicht, können dann nicht wenigstens Veranstaltungen mit Bühne und Tonverstärkern herausgenommen und im o. g. Areal platziert werden?
Antwort Bürgermeister Miko Runkel Mit dem Beschluss B-165/2007 des Stadtrates vom 20.06.2007 wird der Umgang mit Veranstaltungen insbesondere im Innenstadtbereich geregelt und das betreffende Innenstadtareal festgelegt. Somit sind in dem gekennzeichneten Bereich der Innenstadt maximal 14 Veranstaltungen als so genannte seltene Ereignisse (Dauer über 22:00 Uhr hinaus bis maximal 24:00 Uhr) zulässig. Dabei konzentrieren sich die Veranstaltungen nicht nur auf einen einzigen Veranstaltungsort im Innenstadtbereich, sondern verteilen sich über das festgelegte Gebiet, so dass eine wechselnde Betroffenheit schutzwürdiger Nutzungen gegeben ist. An keiner der schutzwürdigen Nutzungen wird die maximal zulässige Anzahl von 14 Veranstaltungen (seltene Ereignisse) im Innenstadtbereich ausgeschöpft.
Hinsichtlich der „Verlagerungsfähigkeit“ von Veranstaltungen kommt nur eine sehr eingeschränkte Auswahl in Frage. Im Bereich der Innenstadt sind Veranstaltungen zu verzeichnen, die aufgrund ihrer Größe das gesamte Innenstadtgebiet in Anspruch nehmen (Stadtfest, Modefest) oder an feste Örtlichkeiten gebunden sind (Sommerfest der Volksbank, Modefest). Eine Verlagerung von diesen Veranstaltungen oder Veranstaltungsteilen auf die vorgeschlagenen neuen Areale ist nicht möglich bzw. sinnvoll, da sie durch diese Veranstaltungen ohnehin schon in Anspruch genommen werden (z. B. Stadtfest), die angesprochene Zielgruppe durch die (Mit-) Veranstalter hier nicht erreicht werden kann (Modefest) bzw. der örtliche Bezug zwischen Veranstaltung und Veranstaltungsort (Sommerfest der Volksbank, Modefest) fehlt. Damit erscheinen nur die Veranstaltungen als eventuell „verlagerungsfähig“, die im Bereich Jakobikirchplatz/Innere Klosterstraße stattfinden (JazzCafe, Chemnitz swingt). Ob diese Veranstaltungen verlagert werden (können), hängt aber nicht zuletzt auch von dem jeweiligen Veran-stalter und der Akzeptanz der neuen Veranstaltungsorte durch ihn und die anvisierten Zielgruppen ab. Im Jahr 2009 fanden in der Börnichsgasse keine Veranstaltungen statt. Dies wäre aus bauordnungsrechtlicher Sicht durch fehlende Abstandsflächen zu den Gebäuden auch in zukünftigen Jahren kaum möglich.
Im Bereich der Inneren Klosterstraße/Börnichsgasse fanden die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen statt bzw. sind noch geplant:
- Jahrmarkt jeden ersten Montag im Monat von Februar bis November von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr (ohne Beschallung). Der Aufbau der Stände hat von 07:00 Uhr – 09:00 Uhr und der Abbau von 17:00 Uhr – 18:00 Uhr zu erfolgen. - Stadtfest vom 28.08.-30.08.2009 (in diesem Bereich wurde nicht beschallt). An allen drei Veranstaltungstagen war in diesem Bereich die Veranstaltungstätigkeit spätestens 24:00 Uhr eingestellt. - Chemnitzer Modenächte am 25.09.2009 in der Zeit von 11:00 Uhr – 24:00 Uhr und am 26.09.2009 von 11:00 Uhr – 22:00 Uhr. Eine Bühne befand sich zwischen Börnichsgasse und Theaterstraße. - Weihnachtsmarkt mit zentraler Beschallung und Bühne mit zeitweisem mittelalterlichen Programm ohne Benutzung von elektroakustischen Verstärkern vom 27.11.2009 -23.12.2009. Die Beschallung erfolgt nur innerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachts-marktes täglich von 10:00 Uhr – 20:00 Uhr (freitags und samstags bis 21:00 Uhr). Das Anliefern von Waren ist im Zeitraum von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr und nach der Veranstaltung bis maximal 22:00 Uhr möglich.
Eine Verlegung der Veranstaltungsflächen in Richtung Düsseldorfer Platz und rund um den Ro-ten Turm würde die Händler der Inneren Klosterstraße komplett von den Besucherströmen abschneiden. Bei den Chemnitzer Modenächten sind aber gerade die ansässigen Händler Mitveranstalter.
Auf Wunsch der anliegenden Geschäfte der Inneren Klosterstraße beschloss die Verwaltung, den Chemnitzer Weihnachtsmarkt bis zur Theaterstraße auszudehnen. Seitdem findet dort der bei den Besuchern sehr beliebte historische Weihnachtsmarkt statt. Dieser Markt lebt von dem speziellen Flair, da altes Handwerk vorgeführt wird und Straßenkunst und Gaukler präsentiert werden. Gespräche mit Anwohnern der Börnichsgasse ergaben, dass der Lärmpegel seit 2008 durch die Begrenzung des Einsatzes von elektroakustischen Verstärkern akzeptabel sei. Eine Verlegung dieser Bühne in Richtung Düsseldorfer Platz ist nicht möglich, da sie nicht vom historischen Markt zu trennen ist. Außerdem befindet sich auf dem Düsseldorfer Platz bereits die kleine Bühne des Radio Chemnitz 102.1.
2. Wenn nicht, können dann nicht wenigstens Veranstaltungen mit Bühne und Tonverstärkern herausgenommen und im o. g. Areal platziert werden?
Auch im Bereich des Düsseldorfer Platzes bzw. am Roten Turm ist mit einer Lärmbelästigung der Anwohner zu rechnen. Die Verlagerung von Veranstaltungen auf den Düsseldorfer Platz bzw. an den Roten Turm ist lediglich mit einer teilweisen Verlagerung der Betroffenheit schutzwürdiger Nutzungen verbunden. Eine Lösung des angesprochenen Problems stellt sie nicht dar. Die sehr eingeschränkt mögliche Verlegung von Veranstaltungen auf die vorgeschlagenen Areale führt unserer Ansicht nach nur zu geringfügigen Entlastungen im angesprochenen Bereich Innere Klosterstraße/Börnichsgasse. Selbstverständlich wird auch weiterhin auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den Schutz der Nachtruhe bei der Genehmigung von Veranstaltungen im Innenstadtbereich geachtet. Eine Verlegung der beiden relevanten Veranstaltungen, Chemnitzer Modenächte und Chemnitzer Weihnachtsmarkt, ist wie unter Punkt 1 beschrieben, nicht sinnvoll
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Bauvorhaben Ersatzneubau Hohe Brücke Hartmannstraße Hubert Gintschel, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Anfrage In der Fraktion mehrten sich die Anfragen nach der Sinnfälligkeit der Verkehrsleitung infolge des Baus der Hartmannbrücke. Diesbezüglich gab es auch mehrfach Standpunkte und Meinungsäußerungen in der Presse. Warum kann die nachfolgend dargestellte Verkehrslösung nicht realisiert werden? 1. Die städtwärtige Zufahrt wird über die Hartmannstraße – Fabrikstraße – Bierbrü- cke – Theaterstraße in Richtung Falkeplatz (kreuzungsfreier Verkehrsstrom) geführt 2. Der stadtauswärts fließende Verkehr wird über den Falkeplatz – Theaterstraße – Mühlenstraße zur Georgbrücke oder zur Brücke an der Hauboldstraße und von da über die Schloßstraße, Pro- menadenstraße – Müllerstraße - Schlossteichstrasse – Matthesstraße – Bergstraße oder Hech- lerberg zur Limbacher oder Leipziger Straße verteilt.
Vorteil: Der Umleitungsverkehr rollt weitgehend kreuzungsfrei um den Stadtkern herum. Da es sich um eine längerfristige Baumaßnahme handelt, sollten noch einmal ernsthaft diese vor-geschlagene Variante geprüft werden. Antwort Bürgermeisterin Wesseler
In stadtwärtiger Richtung würden sich die Abbiegebeziehungen am komplexen Knotenpunkt Theaterstraße/Kaßbergauffahrt/An der Markthalle nicht bewältigen lassen. Die Verkehrsströme müssten über die Theaterstraße/Bahnhofstraße geleitet werden. Die Ampelanlagen wären dann über Ihre Leistungsfähigkeit beansprucht.
Eine Verkehrsführung in landwärtiger Richtung über die Müllerstraße ist zu weiträumig. Daraus ergeben sich eigenständige Verkehrsströme, welche zusätzlich die Verkehrsbelastungen in Nebenstraßen erhöhen. An der Ampelanlage Mühlenstraße/Müllerstraße sind bereits keine Leistungsreserven vorhanden. Die Georgstraße ist mit der Tonnagebeschränkung bis 12 Tonnen nur bedingt geeignet.
Die momentane Umleitungsführung hat sich nach Untersuchungen verschiedener Varianten und bisherigen Erfahrungen als leistungsfähig herausgestellt. Momentan ergeben sich Probleme aus der Sperrung in der Schloßteichstraße (KII- Maßnahme), welche die Umleitungsstrecke bis voraussichtlich 13.11.2009 zusätzlich belastet. Die Vorteile aus der eingerichteten Verkehrsführung sind daneben auch die kurzen Wege in die Innenstadt und der geringste Eingriff in das Verkehrsnetz.
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Bundesausbildungsförderungsgesetz(Bafög) – förderfähiger Ausbildungsplatz Von den Stadträtinnen Christine Pastor (Fraktion DIE LINKE) und Dr. Heidi Becherer (Fraktion SPD)
Antwort Bürgermeisterin Heidemarie Lüth vom 19. Oktober 2009 (Link zum Gesetz)
1. Inwiefern kann für junge Menschen die Zeit des Bewilligungsverfahrens mit Vorschussleistungen der Stadt bzw. der BAföG-Stelle beim Amt für Jugend und Familie überbrückt werden?
Grundsätzlich schließt der Anspruch auf BAföG die Gewährung von Arbeitslosengeld II aus. Daraus ergibt sich, dass eine Überbrückungsmöglichkeit der ARGE SGB II Chemnitz aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht keine Vorschussleistungen vor. Also können vor Beginn einer förderfähigen Ausbildung nach dem BAföG daraus auch keinerlei Zahlungen erfolgen.
Ausnahmen davon sind im § 7 Abs. 5 und 6 SGB II beschrieben. Demnach können Vorausleistungen durch die ARGE SGB II nur erbracht werden, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 a BAföG nicht erfüllt sind. Darin wiederum sind unter anderem die Personengruppen enthalten, die weder auf BAföG noch auf Bundesausbildungsbeihilfe Anspruch haben.
Der § 51 Abs. 2 (BAföG) regelt aber auch: „Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 360 Euro monatlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.“
Dieser Zeitraum wird durch das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Chemnitz regelmäßig unterboten.
2. Gibt es eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Stadt, der ARGE Chemnitz und der BAföG-Stelle?
Die o. g. und unter Pkt. 3. nachfolgend dargestellten Verfahrensgrundsätze waren Gegenstand einer Abstimmung zwischen dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Chemnitz und der ARGE SGB II. Die Abstimmung fand am 22. September 2008 statt und wurde durch die Geschäftsführerin der ARGE SGB II und den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Familie als Festlegungsprotokoll unterzeichnet.
3. Wie kann der Unterhalt für BAföG-förderfähige Auszubildenden bereits während des Bewilligungszeitraumes gesichert werden?
Um den Auszubildenden in begründeten Ausnahmefällen finanzielle Mittel vor der Bescheider-teilung zur Verfügung stellen zu können, wurde durch das Amt für Jugend und Familie ein Konto zur besonderen Verwendung eingerichtet. Es handelt sich aber hierbei um keine gesetzlich gere-gelte Pflichtzahlung, sondern um eine einmalige Barzahlung in der Höhe von max. 70 % des mo-natlichen Förderungsbetrages. Die beigebrachten BAföG-Antragsunterlagen müssen jedoch voll-ständig sein.
Begründete Ausnahmen sind:
-allein erziehende Mütter, die monatliche Mietzahlungen erbringen müssen, -bereits entschiedene Förderfälle, die durch Fehler des Amtes für Ausbildungsförderung nicht im EDV-Lauf ausgedruckt wurden
und -absehbare Überschreitungen der 10-Wochen-Frist.
Für Fälle von vorausgehendem laufendem Bezug von Arbeitslosengeld II können in begründeten Ausnahmefällen (z. B. durch mangelnde Entscheidungsreife des BAföG-Antrages) auf Antrag an die ARGE SGB II Darlehen an die Auszubildenden gezahlt werden. Dieses wird dann mit den tatsächlichen BAföG-Leistungen verwaltungsintern verrechnet. (Link zum Flyer)
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Zum Spielplatz Gerhart-Hauptmann-Platz Von Stadträtin Sabine Pester
1. Wird der Spielplatz am Gerhart-Hauptmannplatz saniert und wenn ja, wann wird dies geschehen und der Spielplatz für die Kinder wieder zugänglich gemacht? 2. In Gesprächen mit Eltern, die in unmittelbarer Umgebung wohnen, wurde mir berichtet, dass Eltern dazu bereit waren selbst einen Sandkasten und Spielgeräte zu finanzieren. Das Grünflächenamt hätte dies aber abgelehnt. Warum?
Antwort Von Bürgermeisterin Petra Wesseler
Der Spielbereich des Gerhart-Hauptmann-Platzes mit seiner Kletterspinne wurde im Jahr 1993/1994 errichtet. Im Herbst 2008 wurde das Spielgerät durch Vandalismus (Brandstiftung) schwer beschädigt, obwohl es vorher umfangreich repariert wurde. Aus diesen Gründen er-folgte die Sperrung des Spielgerätes mittels eines Bauzauns und das zuständige Grünflächenamt veranlasste die Überplanung des Spielplatzes nach Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel im Jahr 2009. Bei diesem Standort besteht die Besonderheit, dass der ge-samte Platz dem Denkmalschutz unterliegt. So wurden ebenfalls Absprachen mit dem Landesamt für Denkmalpflege geführt.
Am 16.07.2009 wurde die Planung im Technischen Rathaus – Grünflächenamt vorgestellt. Derzeitig läuft der Ausschreibungsprozess und der Baubeginn ist noch im Herbst vorgesehen, wobei der Bauabschluss, je nach Witterung, Ende des Jahres bzw. im Frühjahr geplant ist.
Die o. g. Freizeitanlage ist für die Altersgruppe von 3-12 Jahren ausgewiesen. Am Standort bleibt die halbrunde Form der Fallschutzfläche bestehen und es wird eine Spielkombination, bestehend aus Türmen (6-eckiger und 4-eckiger Spielturm), verschiedenen Kletteraufstiegen (Herkulestauen, Zick-Zack-Aufstieg, Baumstammtreppe, schräger Netzaufgang, schräger Kletteraufgang) sowie einer Rutsche und einer integrativen Spieleinheit (Podeste dabei ca. 40 cm Höhe) eingeordnet. Innerhalb der Wegefläche erfolgte der Einbau eines kleinen ebenerdi-gen Trampolins. Ein Sandkasten ist aus hygienischen Gründen nicht vorgesehen (starke Frequentierung des Platzes durch Besucher mit Hunden, damit ist die dauerhafte gesundheitsgerechte Qualität des Sandes nicht sicherbar).
Die Stadt, als öffentliche Hand, hat die Vorsorgepflicht für eine ausreichende und altersge-rechte Bereitstellung von Spiel- und Sportmöglichkeiten. Bei diesem Platz liegt der Schwer-punkt auf der Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für größere Kinder und Jugendliche.
Auf der Grundlage der Sächsischen Bauordnung sind auch die privaten Bauherren verpflichtet, bei der Errichtung von Wohnungen entsprechende Spiel- und Freizeitflächen auszuweisen. In erster Linie sind das Kleinkinderspielplätze, hierbei besonders Sandkästen, in unmittelbarer Wohnungsnähe.
Einer Beteiligung der Anwohner bei der Finanzierung der Anlage in Form von Spenden steht mein Dezernat immer offen gegenüber, diesbezüglich ist dem zuständigen Grünflächenamt jedoch nichts bekannt.
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Zur Finanzierung des Jugendforums Chemnitz Anfrage von Sabine Pester, Stadträtin
Antwort Bürgermeisterin Heidemarie Lüth
1. Aus welcher Haushaltsstelle wurde das Jugendforum bisher finanziell unterstützt und wie hoch war der jährliche Gesamtbetrag der für die Finanzierung des Jugendforums vorgesehen war?
Die finanziellen Mittel wurden in der HHST 40700.65500 geplant und betrugen in den Jahren 2008/2009 je 5.151,00 €.
2. Gibt es einen Maximalbetrag für Projektförderanträge für das Jugendforum; das heißt, wenn das Jugendforum ein Projekt fördern möchte und dafür bei der Stadt einen Antrag stellt, werden beispielsweise pro Projekt immer nur max. 200 € bewilligt oder können auch größere Beträge beantragt werden?
Es gibt keine Begrenzung auf einen Maximalbetrag. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollte allerdings dem Projektantrag zu Grunde liegen. Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der öffentliche Träger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
3. Ist im Haushaltsplan 2010 eine weitere finanzielle Unterstützung des Jugendforums seitens der Stadt Chemnitz vorgesehen und wenn ja, wie hoch wird dieser Betrag vor-aussichtlich sein?
Für 2010 sind in der oben genannten Haushaltsstelle für Beteiligungsprojekte 812,00 € geplant. Die Reduzierung erfolgt im Zusammenhang mit den Kürzungen in dieser Haushaltsstelle und vor dem Hintergrund, dass die bereitgestellten Mittel in den vergangenen Jahren durch das Jugendforum nicht ausgeschöpft wurden.
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